(pol) Am 27.08.21 um 10:35 Uhr wurde in der Neukruger Straße der deutsche Fahrer eines E-Scooters kontrolliert. Es wurde bei der Kontrolle festgestellt, dass er unter Einfluss von Drogen stand. Deshalb wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Der Fahrer erhielt eine Anzeige wegen Verstoß gegen § 24a Straßenverkehrsgesetz und wurde belehrt, die nächsten 24 Stunden kein Kraftfahrzeug zu führen.
Um 11:45 Uhr kam derselbe Fahrer den Beamten, fahrend auf seinem E-Scooter auf der Ahornpromenade entgegen. Er wurde angehalten und die gleiche Prozedur wiederholte sich. Nur wurde diesmal der E-Scooter zur Gefahrenabwehr sichergestellt, um auszuschließen, dass er wieder damit fährt.
Die Strafen für diesen Verkehrsverstoß beginnen bei 500 EUR, der zweite Verstoß kostet dann schon 1.000 EUR Bußgeld.